Sehr geehrte Patienten(innen),
aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie beim Betreten der Praxis folgendes zu beachten:
Gemäß der Verordnung des Baden-Württembergischen Infektionsschutzgesetzes gilt die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in unserer Praxis.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Dies dient sowohl Ihrem Schutz als auch dem Schutz Anderer.
Wenn Sie Kontakt zu einer Covid-19 positiv getesteten Person hatten oder wenn Sie selbst grippeähnliche Symptome oder gar Fieber haben, bitten wir Sie nicht in die Praxis zu kommen oder uns vorab zu kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
Ihr UZG-Praxis Team